RS UVS Kärnten 1997/10/07 KUVS-568/6/97

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.1997
beobachten
merken
Rechtssatz

Reisen slowenische Staatsbürger in das Bundesgebiet mit der Absicht ein, bei einer Kundenfirma in Linz Reklamationen entgegenzunehmen und gegebenenfalls Reparaturarbeiten durchzuführen und führen sie zu diesem Zweck im Kofferraum ihres Fahrzeuges zwei Arbeitsmäntel und ein Mikrometer mit, ist davon auszugehen, daß die einreisenden Ausländer in Österreich einer Beschäftigung nachgehen wollten, wofür ein Sichtvermerk im Reisepaß benötigt wird. Liegt ein solcher nicht vor, ist die Zurückweisung der Ausländer und der Eintrag im Reisepaß der Ausländer "zurückgewiesen" nicht rechtswidrig.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten