RS UVS Kärnten 1997/10/07 KUVS-647-650/3/97

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Veröffentlicht am 07.10.1997
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Rechtssatz

Bestellt der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma A bei der inländischen Firma B diverse Ventilkäfige zu einem bestimmten Liefertermin mit einer Pönale von 5 % des Gesamtauftragsvolumens bei Verzug und hat diese Ventilkäfige nicht die Firma B hergestellt sondern ihrerseits diese bei der slowakischen Firma C in Auftrag gegeben und fordert nun die Firma B von der Firma C, um die Pönalevereinbarung nicht schlagend werden zu lassen, Monteure dieser ausländischen Firma C zur Vollendung der noch ausstehenden Montagearbeiten bei der Firma A an, welche diese Arbeiten bei der Firma A auch erbrachten, begründet die Firma A, deren Geschäftsführer der Beschuldigte ist, mit den Montagearbeitern der ausländischen Firma C kein Beschäftigungsverhältnis (Einstellung des Verfahrens).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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