RS UVS Kärnten 1997/10/24 KUVS-1401-1402/1/97

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Veröffentlicht am 24.10.1997
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Rechtssatz

Wer als Lenker des PKW dem vor ihm fahrenden PKW Schallzeichen gibt, obwohl dies für die Sicherheit des Verkehrs nicht erforderlich war und in weiterer Folge, nachdem er den vor ihm fahrenden PKW überholt hat, grundlos vor diesem sehr stark bis zum Stillstand abbremst, macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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