RS UVS Oberösterreich 1997/12/11 VwSen-104999/2/Gu/Mm

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Veröffentlicht am 11.12.1997
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Rechtssatz

Das Bundesgesetz über den Transport von Tieren auf der Straße gilt nur für Transporte bei denen die Beladung und Entladung in Österreich stattfindet. Im EU-Verkehr gilt die Richtlinie 91/628/EWG des Rates vom 19.11.1991 in der Fassung der Richtlinie 95/29/EG des Rates vom 29.6.1995 über den Schutz von Tieren beim Tiertransport.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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