Das Bundesgesetz über den Transport von Tieren auf der Straße gilt nur für Transporte bei denen die Beladung und Entladung in Österreich stattfindet. Im EU-Verkehr gilt die Richtlinie 91/628/EWG des Rates vom 19.11.1991 in der Fassung der Richtlinie 95/29/EG des Rates vom 29.6.1995 über den Schutz von Tieren beim Tiertransport.