RS UVS Steiermark 1997/12/18 30.2-96/97

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Veröffentlicht am 18.12.1997
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Rechtssatz

Ein Verstoß gegen das Haltegebot nach § 23 Abs 2 StVO "am Rand der Fahrbahn" und "parallel zum Fahrbahnrand" ist mit der Angabe, außerhalb eines Parkplatzes das Fahrzeug "nicht parallel der (zur) Fahrbahn zum Halten aufgestellt zu haben", nicht eindeutig im Sinne des § 44a Z 1 VStG konkretisiert.

Schlagworte
Halteverbot Fahrbahn Fahrbahnrand Tatbestandsmerkmal
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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