RS UVS Kärnten 1998/02/23 KUVS-996/7/97

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Veröffentlicht am 23.02.1998
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Rechtssatz

Wer am 15.7.1995 um 10.50 Uhr einen LKW mit Anhänger über die Tauernautobahn führt, obwohl das Fahren mit LKW mit Anhänger, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, auf der Tauernautobahn an allen Samstagen vom 1.7. bis 31.8. jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr verboten ist, macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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