RS UVS Kärnten 1998/07/06 KUVS-1635/2/97

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Veröffentlicht am 06.07.1998
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Rechtssatz

Der Zulassungsbesitzer verantwortet bei Überladung des LKW's eine Verwaltungsübertretung und kann sich von diesem verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf nur dann befreien, wenn er im Rahmen seines Betriebes ein wirksames Kontrollsystem zur Einhaltung der Beladevorschriften installiert hat.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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