RS UVS Steiermark 1998/08/10 30.12-39/98

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Veröffentlicht am 10.08.1998
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Rechtssatz

Die Gewerbeberechtigung für ein Adressenbüro berechtigt nicht zur Ausübung des Gewerbes der Arbeitsvermittlung (vgl. VwGH 20. 10. 1968, Zl. 1727/67).

Schlagworte
Berufungsverfahren Sache Spruch Konkretisierung Verfolgungsverjährungsfrist
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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