RS UVS Vorarlberg 1998/10/27 1-0807/98

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Veröffentlicht am 27.10.1998
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Rechtssatz

Eine Abkürzung des für die Mindesthaltbarkeitsangabe zu verwendenden Wortes "mindestens" mit "mind." ist zulässig, da diese Abkürzung leicht verständlich ist.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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