RS UVS Kärnten 1998/11/02 KUVS-1276/11/97

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.11.1998
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Rechtssatz

Betreibt der Beschuldigte den Gastgewerbebetrieb "Diskothek Exquisit" in der Betriebsart "Bar" ohne im Besitze einer hiezu erforderlichen gewerberechtlichen Bewilligung zu sein, ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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