RS UVS Niederösterreich 1999/03/19 Senat-BL-98-435

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Veröffentlicht am 19.03.1999
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Rechtssatz

Einem Gendarmeriebeamten, der im Verkehrsdienst eingesetzt ist, kann zugemutet werden, festzustellen, ob die Lärmentwicklung eines Motors das für solche Motoren übliche Maß übersteigt oder nicht.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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