RS UVS Niederösterreich 1999/06/09 Senat-WB-98-434

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Veröffentlicht am 09.06.1999
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Rechtssatz

Für die Qualifikation eines Fahrzeuges als Einsatzfahrzeug ist erforderlich, dass blaues Licht oder Folgetonhorn tatsächlich verwendet wird, es genügt die Verwendung eines dieser Signale. Ein Fahrzeug ist auch dann ein Einsatzfahrzeug, wenn diese Signale widerrechtlich verwendet werden.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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