RS UVS Steiermark 1999/06/28 30.6-115/98

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Veröffentlicht am 28.06.1999
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Rechtssatz

Werden entgegen § 7 Abs 3 KFG die Unterlegkeile eines in Betrieb genommenen Anhängers nicht mitgeführt, muss dem Spruch nach § 44a Z 1 VStG entnommen werden können, dass es sich um einen anderen als einen leichten Anhänger gehandelt hat.

Schlagworte
Anhänger Unterlegkeile Tatbestandsmerkmal Konkretisierung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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