RS UVS Steiermark 1999/07/14 30.8-149/98

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Veröffentlicht am 14.07.1999
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Rechtssatz

§ 60 Abs 3 StVO schreibt unter den normierten Voraussetzungen vor, dass Fahrzeuge ausschließlich auf der Fahrbahn zu beleuchten sind. Daher kann ein Radfahrer, der mit einem unbeleuchteten Fahrrad einen Gehsteig - und somit nicht die Fahrbahn - befährt, diese Bestimmung nicht übertreten.

Schlagworte
Fahrzeug Beleuchtung Gehsteig
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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