RS UVS Niederösterreich 2000/01/24 Senat-WN-99-402

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Veröffentlicht am 24.01.2000
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Rechtssatz

Durch die in zeitlichem und sinngemäßem Zusammenhang mit der Aufforderung zum Alkotest stehende Weigerung, auf die Aufforderung ?fahren wir? mitzukommen, ist der Tatbestand der Weigerung, seine Atemluft untersuchen zu lassen, erfüllt.

Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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