RS UVS Steiermark 2000/03/24 30.17-24/2000

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Veröffentlicht am 24.03.2000
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Rechtssatz

Eine ordnungsgemäße Zustellung nach § 17 Abs 3 ZustG liegt nicht vor, wenn die Post der behördlichen Anordnung einer RSb-Zustellung insofern nicht entspricht, als sie das Schriftstück nach dem erfolglosen Zustellversuch nicht mindestens zwei Wochen zur Abholung bereithält, sondern es bereits drei Tage nach der Hinterlegung mit dem Vermerk: "Empfänger im Außenbezirk" an die Behörde retourniert. Daher hätte die Behörde in der Folge eine andere Art der Zustellung veranlassen müssen.

Schlagworte
RSb-Zustellung Abholfrist Postamt Empfänger Außenbezirk retourniert Ungültigkeit
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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