RS UVS Kärnten 2000/05/17 KUVS-K1-364/4/2000

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Veröffentlicht am 17.05.2000
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Rechtssatz

Verlässt der Beschuldigte nach Aufforderung zum Alkotest vor Eintreffen des per Funk angeforderten Alkomaten den Ort der Amtshandlung und ging in das nahegelegene Gasthaus, so verantwortet er die Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 StVO.

Schlagworte
Alkohol, Alkotest, Alkotestverweigerung, Alkomat, Verlassen des Amtshandlungsortes, Amtshandlung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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