RS UVS Oberösterreich 2000/06/15 VwSen-107044/2/Br/Bk

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Veröffentlicht am 15.06.2000
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Rechtssatz

Doppelverwertungsverbot des hohen Alkoholisierungsgrades, wenn dieser trotz des strafsatzbegründenden Tatbestandes nochmals als Strafzumessungsgrund gewertet wurde. Volle Inanspruchnahme des untersten Strafrahmens, wenn zahlreiche Milderungsgründe vorliegen und der Bw erst 17 1/2 Jahre alt ist.

Schlagworte
Doppelverwertung, Prävention
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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