RS UVS Vorarlberg 2000/06/19 3-1-15/00

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Veröffentlicht am 19.06.2000
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Rechtssatz

Erfolgte eine zwangsweise Versteigerung der Liegenschaft, so kommt dem Verpflichteten mangels Parteistellung kein Recht auf Zustellung des grundverkehrsbehördlichen Bewilligungsbescheides zu.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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