RS UVS Steiermark 2000/08/16 30.12-42/2000

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Veröffentlicht am 16.08.2000
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Rechtssatz

Wird der verantwortlich Beauftragte nach § 9 Abs 2 VStG nur als Gesamtleiter "der Produktion" für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften bestellt, fällt darunter nicht die Verantwortlichkeit für die Kennzeichnung solcher Waren, die im Ausland erzeugt und von dort in das österreichische Werk lediglich importiert wurden.

Schlagworte
verantwortlich Beauftragter Bestellungsurkunde Leiter Produktion Kennzeichnung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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