RS UVS Tirol 2000/09/28 2000/4/029-3

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.2000
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Rechtssatz

Wird der Sachverhalt des Überlassens von Räumlichkeiten an eine Prostituierte bereits durch ein Urteil des Gerichtes erfasst, ist es nach Z 1 des Zusatzprotokolls zu Art 4 MRK nicht zulässig, dem Beschuldigten neuerlich für denselben Sachverhalt zu verfolgen.

Schlagworte
Zusatzprotokolls, Sachverhalt, denselben
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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