RS UVS Steiermark 2000/10/20 30.16-123/2000

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Veröffentlicht am 20.10.2000
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Rechtssatz

Ist der verantwortliche Beauftragte einer Filiale, in der auch Fleisch verkauft wird, laut Bestellungsurkunde ua "für die Einhaltung der Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes und aller damit verbundenen Verordnungen und Rechtsvorschriften" verantwortlich, fallen unter diese Rechtsvorschriften auch die Bestimmungen der Frischfleisch-Hygieneverordnung, auch wenn letztere in der Bestellungsurkunde nicht ausdrücklich genannt wird (und eine Verordnung nach dem Fleischuntersuchungsgesetz ist). So kann die Frischfleisch-Hygieneverordnung als eine Rechtsvorschrift angesehen werden, die mit dem ausdrücklich angeführten Lebensmittelgesetz und seinen Verordnungen in Verbindung steht, weshalb man sie diesen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen zuordnen kann.

Schlagworte
verantwortlicher Beauftragter Bestellungsurkunde Lebensmittelgesetz Rechtsvorschriften Filiale Fleischverkauf
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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