RS UVS Steiermark 2000/11/30 30.15-28/2000

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Veröffentlicht am 30.11.2000
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Rechtssatz

Da Baustellen nicht zur Arbeitsstätte im Sinne des § 2 Abs 3 ArbeitsstättenV gehören, sind bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl in einer Arbeitsstätte die Monteure nicht mitzuzählen, die auf auswärtigen Baustellen beschäftigt sind. So enthält die BauarbeiterschutzV in § 31 Abs 4 und 5 eigene Bestimmungen für Ersthelfer auf Baustellen, während § 40 ArbeitsstättenV bestimmt, dass bei Ermittlung der in einer Arbeitsstätte erforderlichen Anzahl von Ersthelfer/innen nur jene Arbeitnehmer/innen zu zählen sind, die regelmäßig und gleichzeitig in einer Arbeitsstätte beschäftigt werden.

Schlagworte
Arbeitsstätte Baustelle Definition Begriffsbestimmung Ersthelfer
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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