RS UVS Steiermark 2001/01/08 30.6-85/2000

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.01.2001
beobachten
merken
Rechtssatz

Ein Lenker ermöglicht Fußgängern auf dem Schutzweg entgegen § 9 Abs 2 StVO kein unbehindertes und ungefährdetes Überqueren der Fahrbahn, wenn er mit unverminderter Geschwindigkeit links einbiegt und danach das Fahrzeug erst im letzten Moment bereits auf dem Schutzweg nur ca 20 cm vor den Fußgängern anhält.

Schlagworte
Fußgänger Schutzweg Behinderung Gefährdung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten