RS UVS Vorarlberg 2001/01/16 1-0378/00

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.01.2001
beobachten
merken
Rechtssatz

Ausführungen zur Führung der Berufsbezeichnung "Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde" für EWR-Bürger, der bei der VGKK tätig ist;

führt ein EWR-Bürger den Berufstitel "Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde" außerhalb jenes Bereiches, in welchem er diesen zu führen berechtigt ist, fehlt hiefür eine Rechtsvorschrift, der zufolge ein solches Verhalten bestraft werden könnte.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten