RS UVS Niederösterreich 2001/03/23 Senat-MI-01-2013

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.2001
beobachten
merken
Rechtssatz

Das Vorbringen, mögliche Posten in Aussicht zu haben, ohne dies in näherer Weise, insbesondere in terminlicher Hinsicht darzulegen, ist nicht geeignet, einem Antrag auf Strafaufschub zum Erfolg zu verhelfen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten