Der Lenker eines Kraftfahrzeuges darf keinesfalls mehr Lärm, Rauch, üblen Geruch oder
schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßen Zustand und
sachgemäßen Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar ist, und zwar unabhängig vom
Geräuschpegel und der Umweltsituation in der Umgebung.