RS UVS Niederösterreich 2001/04/06 Senat-KO-00-022

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Veröffentlicht am 06.04.2001
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Rechtssatz

Der Eigentümer von Altfahrzeugen und Autowracks ist während des Konkursverfahrens nicht berechtigt, diese zu entfernen und entsorgen zu lassen. Einerseits würde er damit eine unzulässige Verfügung über sein Vermögen treffen, andererseits würden dadurch auch Kosten entstehen, wodurch der Sinn des Insolvenzverfahrens unterlaufen würde.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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