RS UVS Niederösterreich 2001/05/22 Senat-MD-00-474

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Veröffentlicht am 22.05.2001
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Rechtssatz

Wird § 23 FSG vom Besitzer einer Lenkberechtigung aus einem Nicht-EWR-Staat nicht eingehalten, übertritt er § 1 Abs 4 zweiter Satz FSG und nicht § 1 Abs 3 FSG.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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