RS UVS Vorarlberg 2001/06/27 3-1-23/00

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.2001
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Rechtssatz

Von einer gärtnerischen Urproduktion kann nicht ausgegangen werden, wenn der Großteil der Pflanzen zugekauft wird und die Umschlagshäufigkeit (bis zum Verkauf) lediglich ca 18 Monate beträgt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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