RS UVS Kärnten 2001/09/28 KUVS-1340/2/2001

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Veröffentlicht am 28.09.2001
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Rechtssatz

Die festgelegte Teilzahlungsrate von ATS 1.500,-- monatlich ist angemessen, wenn der Berufungswerber weder im Antrag noch in der Berufung die Höhe der anderen Verbindlichkeiten und die Höhe seines Einkommens ziffernmäßig angibt.

Schlagworte
Teilzahlung, Teilzahlungsrate, Teilbetrag, Raten, Ratenzahlung, Geldstrafe, Verbindlichkeiten, Einkommen, Einkommenshöhe
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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