RS UVS Vorarlberg 2001/10/16 3-1-45/01

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Veröffentlicht am 16.10.2001
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Rechtssatz

Wenn es lediglich um die Übertragung des Eigentums an einem Superädifikat geht, kommt dem Grundeigentümer im diesbezüglichen grundverkehrsbehördlichen Verfahren keine Parteistellung zu.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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