RS UVS Steiermark 2001/10/29 30.17-78/2001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.10.2001
beobachten
merken
Rechtssatz

Die Übertretungen nach § 36 lit a KFG und § 45 Abs 4 KFG werden kumulativ begangen, wenn jemand einen nicht zum Verkehr zugelassenen Radlader auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr lenkt und ein Probefahrtkennzeichen angebracht hat, obwohl es sich um keine Probefahrt handelt.

Schlagworte
Zulassung Probefahrtkennzeichen Probefahrten Kumulation
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten