RS UVS Oberösterreich 2001/11/13 VwSen-107940/2/Br/Bk

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Veröffentlicht am 13.11.2001
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Rechtssatz

Soziale Aspekte treten gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Vollstreckung einer Verwaltungsstrafe zurück.

Schlagworte
Unrechtsfolgen
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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