RS UVS Kärnten 2001/11/22 KUVS-467/2/2001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.2001
beobachten
merken
Rechtssatz

Bei einer Überstellungsfahrt eines noch nie zum Verkehr zugelassenen Lastkraftfahrzeuges mit Überstellungskennzeichen kann eine zeithaltig gemachte

Wochenvignette auch nur mitgeführt werden oder ist eine Jahresvignette zu kleben.

Die (ledigliche) Mitführung einer Jahresvignette, ohne diese aufgeklebt zu haben,

stellt keine ordnungsgemäße Entrichtung der zeitabhängigen Maut dar.

Schlagworte
Vignette, Probefahrtkennzeichen, Jahresvignette, Wochenvignette, Überstellungsfahrt, zeitabhängige Maut, Entrichtung der Maut
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten