RS UVS Kärnten 2001/11/22 KUVS-724/10/2001

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Veröffentlicht am 22.11.2001
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Rechtssatz

Ein Führerschein ist ungültig, wenn die behördlichen Eintragungen, Unterschriften oder Stempel unkenntlich geworden sind, das Lichtbild fehlt oder den Besitzer nicht mehr einwandfrei erkennen lässt oder Beschädigungen aufweisen und Merkmale seiner Vollständigkeit, Einheit oder Echtheit in Frage stellen.

Schlagworte
Führerschein, Gültigkeit, Ungültigkeit, mangelhafter Führerschein
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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