RS UVS Oberösterreich 2001/11/30 VwSen-107882/15/Br/Bk

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Veröffentlicht am 30.11.2001
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Rechtssatz

Im Zweifel wird das Vorbringen, dass ca. zwei Tage vor dem Entbindungstermin plötzlich Wehen einsetzten, die zu einem kurzfristigen Abstellen des Kraftfahrzeuges im Halteverbot zwangen, nicht widerlegt gelten.

Schlagworte
Wehen, notstandsähnliche Situation, Verschulden
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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