RS UVS Vorarlberg 2001/12/05 1-0788/01

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Veröffentlicht am 05.12.2001
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Rechtssatz

Das "Verbringen" iS von Art I der Verfügung des Bundesministers für Soziale Sicherheit und Generationen vom 21.12.2000, GZ 30.517/44-IX/10/00, zur Verhinderung der Einschleppung der Bovinen Spongiformen Encephalopathie (BSE) aus Deutschland ist nicht vom Lenker der liefernden Fleischgroßhandelsfirma, sondern von dieser Firma selbst (bzw deren Verantwortlichen) zu verantworten.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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