Das "Verbringen" iS von Art I der Verfügung des Bundesministers für Soziale Sicherheit und Generationen vom 21.12.2000, GZ 30.517/44-IX/10/00, zur Verhinderung der Einschleppung der Bovinen Spongiformen Encephalopathie (BSE) aus Deutschland ist nicht vom Lenker der liefernden Fleischgroßhandelsfirma, sondern von dieser Firma selbst (bzw deren Verantwortlichen) zu verantworten.