RS UVS Kärnten 2001/12/27 KUVS-1095-1098/4/2001

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Veröffentlicht am 27.12.2001
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Rechtssatz

Der Charakter einer Probefahrt geht durch eine längere Fahrtunterbrechung - im Anlassfall wurden die Fahrzeuge vom 2.3.2001 bis zum 3.3.2001 auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt - verloren und ist die Verwendung von Probefahrtkennzeichen während dieses Zeitraumes missbräuchlich.

Schlagworte
Probefahrt, Fahrtunterbrechung, Probefahrtkennzeichen, öffentlicher Parkplatz, missbräuchliche Verwendung von Probefahrtkennzeichen
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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