RS UVS Oberösterreich 2002/01/21 VwSen-590007/6/Br/Bk

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Veröffentlicht am 21.01.2002
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Rechtssatz

Ein pauschal gehaltenes Begehren um Übermittlung aller Bescheide, die Umweltdaten beinhalten ("Zusendung von Ablichtungen der seit 1993 erlassenen Trinkwasserausnahmebescheide"), ist dem Inhalt nach abzuweisen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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