RS UVS Kärnten 2002/05/06 KUVS-304/3/2002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.05.2002
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Rechtssatz

Wer die Vignette lediglich am Armaturenbrett mitführt und dementsprechend die Vignette nicht an der Windschutzscheibe angebracht hat, hat die zeitabhängige Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet.

Schlagworte
Maut, Mautpflicht, zeitabhängige Maut, Mautentrichtung, Vignette, Mautvignette
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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