RS UVS Kärnten 2002/06/03 KUVS-1517-1518/4/2002

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Veröffentlicht am 03.06.2002
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Rechtssatz

In den Spruch ist aufzunehmen, welches bestimmte Zeichen des Straßenaufsichtsorganes vom Lenker nicht befolgt wurde (Einstellung des Verfahrens).

Schlagworte
Straßenaufsichtsorgan, Konkretisierung, Sprucherfordernis, Zeichen
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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