RS UVS Niederösterreich 2002/06/20 Senat-BN-99-275

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Veröffentlicht am 20.06.2002
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Rechtssatz

Wird ein in der äußeren Form eines Werkvertrages erteilte Frachtauftrag (auch Subauftrag) mit einem vom Werkbesteller unentgeltlich zur Verfügung gestellten LKW durchgeführt, so ist der Tatbestand des § 4 Abs 1 Z 2 AÜG zur Gänze erfüllt. Desgleichen ist davon auszugehen, dass im Fall der unentgeltlichen Überlassung des LKW durch den Erteiler des Frachtauftrages (Werkbesteller) durch diese Zurverfügungstellung des notwendigen Betriebsmittels auch die für die Annahme einer Arbeitskräfteüberlassung weitere Voraussetzung erfüllt wird, dass die Arbeitsleistung vom ausländischen Arbeitnehmer im Betrieb bzw im Bereich der Sphäre des Werkbestellers erbracht wird.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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