RS UVS Kärnten 2002/07/17 KUVS-657/6/2002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.07.2002
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Rechtssatz

Da nach der Mautordnung die Vignette nach Ablösung von der Trägerfolie innen direkt auf die Windschutzscheibe gut sichtbar und unbeschädigt anzukleben ist, ist eine Anbringung der Vignette an der Windschutzscheibe mit Klebeband "Tixo" nicht rechtskonform und macht verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Schlagworte
Maut, Autobahn, Autobahnmaut, Autobahnmautentrichtung, Vignette, Vignettenanbringung, Trägerfolie
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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