RS UVS Kärnten 2003/03/03 KUVS-1467-1469/6/2002

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Veröffentlicht am 03.03.2003
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Rechtssatz

Wer als Transportunternehmer den Lenker eines LKW´s über die zulässige Einsatzzeit hinaus einsetzt, die tägliche Ruhezeit nicht gewährt und ihn über die zulässige Lenkzeit hinaus einsetzt, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Dies vor allem dann, wenn sich das innerbetriebliche Kontrollsystem darin erschöpft, dass der Arbeitgeber die Lenker anweist, die einschlägigen arbeitszeitrechtlichen Vorschriften einzuhalten, so stellt das Erteilen einer solchen Weisung nur einen Teil eines betrieblichen Kontrollsystems dar. Diese Maßnahme reicht keinesfalls aus, um mit gutem Grund erwarten zu lassen, dass bei Erfüllung von Fahrtaufträgen die Arbeitszeitvorschriften tatsächlich eingehalten werden.

Schlagworte
Transport, Gütertransport, Unternehmer, Arbeitszeit, Lenkzeit, Einsatzzeit, Ruhezeit, Kontrollsystem, Fahrtaufträge, Lenkeranweisung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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