RS UVS Oberösterreich 2003/03/20 VwSen-280651/2/Ga/Ka

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Veröffentlicht am 20.03.2003
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Beschwerde gegen vorstehende Entscheidung wurde abgewiesen. VwGH vom 23.09.2003, Zl.: 2003/02/0109-7 Rechtssatz

Die Koordinationspflicht des § 8 Abs.4 ASchG besteht in der Berücksichtigung von Anordnungen des Baustellenkoordinators, setzt jedoch voraus, dass Anordnungen präzise sind, dh. letztlich bestimmt im iS § 44a Z1 VStG.

Schlagworte
Auflagen
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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