RS UVS Kärnten 2003/04/04 KUVS-K2-655-656/4/2003

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Veröffentlicht am 04.04.2003
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Rechtssatz

Bewirbt sich der Berufungswerber im Rahmen eines Objektivierungsverfahrens für die Leiterstelle einer Berufsschule, so mangelt es im Berufungsverfahren dann an einer Parteistellung, wenn ein rechtsgültiger Besetzungsvorschlag durch das im § 6 Abs. 1 lit. b Kärntner Landeslehrergesetz vorgesehene Kollegium des Landesschulrates noch nicht erfolgt ist (Zurückweisung)

Schlagworte
Objektivierung, Leiterstelle, Leiterbewerbung, Besetzungsvorschlag, Landesschulrat, Parteistellung, Landesschulratkollegium
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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