RS UVS Kärnten 2003/04/23 KUVS-927-928/2/2003

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Veröffentlicht am 23.04.2003
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Rechtssatz

Wer in einem örtlichen Telefonbuch sowie unter der Internetadresse www.gelbeseiten.at Tätigkeiten des Wirtschaftstreuhandberufes ?Steuerberater" anbietet, sowie die Berufsbezeichnung ?Steuerberater" unberechtigt verwendet, ohne die erforderliche Berechtigung hiefür zu besitzen bzw. besessen zu haben, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Schlagworte
Steuerberatungsbüro, Wirtschaftstreuhandberuf, Steuerberater, Berufsbezeichnung, Wirtschaftsprüfer
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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