RS UVS Kärnten 2003/06/03 KUVS-1683/4/2002

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Veröffentlicht am 03.06.2003
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Rechtssatz

Es ist von einem tatbestandsmäßigen Verhalten iSd § 16 Abs 1 lit c StVO auszugehen, wenn der Berufungswerber in einer langgezogenen Rechtskurve bei nasser Fahrbahn, Schneefall und schlechten Sichtverhältnissen, bei 300 m Sichtstrecke vom Beginn des Überholvorganges bis zur Beendigung desselben einen Pkw und einen Sattelschlepper überholt.

Schlagworte
Überholen, schlechte Sichtverhältnisse, nasse Fahrbahn, Schneefall, Überholvorgang, Überholstrecke
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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