RS UVS Kärnten 2003/10/08 KUVS-1326/4/2003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.10.2003
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Rechtssatz

Unterlässt es der Beschuldigte, obwohl es die Witterung wegen des Schneefalls erforderte, die vorgeschriebenen Scheinwerfer und Leuchten einzuschalten, - er hatte lediglich das Begrenzungslicht eingeschaltet ? so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Schlagworte
Beleuchtung, KFZ-Beleuchtung, Sichtbehinderung, leichter Schneefall, Begrenzungslicht , Witterung, Scheinwerfer
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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